Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen hat der Sächsische Landtag eine zentrale Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht umgesetzt. Kern der Regelungen ist der Vollzug der aus dem Sozialhilferecht herausgelösten Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen im Freistaat Sachsen.
Quelle: Medienservices Sachsen