Der Freistaat unterstützt den Ausbau von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Das kann Kultureinrichtungen, wenn sie öffentliche kommunale Einrichtungen sind, zugutekommen.
Programm „Sachsen barrierefrei 2030“
Im Rahmen des Koalitionsvertrages 2019-2024 wurde der Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum durch ein Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ vereinbart. In einer ersten Maßnahme zur Umsetzung dieses Vorhabens stellte der Sächsische Landtag über das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im laufenden Doppelhaushalt Mittel in Höhe von 1,95 Millionen Euro für 2021 und 3,25 Millionen Euro für 2022 bereit (je 400.000 Euro pro Landkreis und kreisfreier Stadt).
Dazu erklärt Staatsministerin Petra Köpping: „Die Schaffung einer barrierefreien öffentlichen Infrastruktur ermöglicht es nicht nur Menschen mit Behinderungen, Geschäfte, Dienstleistungen, oder Kulturstätten besser zu erreichen. Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung und Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft.“
Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen zum Abbau von bestehenden Barrieren bei öffentlichen kommunalen Einrichtungen wie etwa Sportplätzen, Grünanlagen oder Friedhöfen. Dies können beispielsweise die Herstellung eines barrierefreien Weges durch eine Parkanlage oder die Absenkung eines Gehwegbordsteins vor einem Museum sein, aber auch die Errichtung zusätzlicher Orientierungs- und Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderungen in einer Fußgängerzone.
Die Mittel werden auf Antrag über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank als Pauschalen an die Landkreise und Kreisfreien Städte ausgereicht. Sie können durch die Landkreise auch an kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen weiterbewilligt werden.
Das genaue Antragsverfahren wurde noch nicht veröffentlicht.
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Programms »Sachsen barrierefrei 2030« werden im Zuge der Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet.
Quelle: Medienservice Sachsen
Weitere Beiträge der Kategorie Allgemein
TUD Lectures – Inklusion
Es wird das Forschungsspektrum der TU Dresden zur Inklusion inhaltstief, aber auch von ungewohnter Seite zu beleuchtet.
Mehr lesen über „TUD Lectures – Inklusion”Bundesregierung hat neuen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung
Der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heißt Jürgen Dusel.
Mehr lesen über „Bundesregierung hat neuen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung”Weitere Beiträge der Kategorie Finanzen & Förderung
Erhöhung der Mittel für Förderprogramm „Lieblingsplätze“
Für das Jahr 2018 wird das Förderprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ um weitere 600.000 Euro auf insgesamt 3,1 Millionen Euro aufgestockt. Die Ausschreibung für Vorhaben, die in 2019 umgesetzt werden, erfolgt voraussichtlich ab August /September 2018. Weitere Informationen
Mehr lesen über „Erhöhung der Mittel für Förderprogramm „Lieblingsplätze“”Landtag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen hat der Sächsische Landtag eine zentrale Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht umgesetzt. Kern der Regelungen ist der Vollzug der aus dem Sozialhilferecht herausgelösten Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen im Freistaat Sachsen. Quelle: Medienservices Sachsen Weitere Informationen
Mehr lesen über „Landtag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen”