– Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Förderziel

  • Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der entsprechenden Einrichtung

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

Förderfähige Kosten

  • Sachausgaben
  • Fremdleistungen
  • Personalausgaben
  • Investitionen (z.B. Technik, jedoch keine baulichen Investitionen)

Weitere Informationen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Link zum Förderprogramm

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank
www.sab.sachsen.de

Förderhöhe

Anteilsfinanzierung, in begründeten Einzelfällen bis zu 100 %