Förderziel
- Sensibilisierungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
- Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der entsprechenden Einrichtung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.
Förderfähige Kosten
- Sachausgaben
- Fremdleistungen
- Personalausgaben
- Investitionen (z.B. Technik, jedoch keine baulichen Investitionen)
Weitere Informationen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Link zum Förderprogramm
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank
www.sab.sachsen.de