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MDR-Rundfunkrat

Künftig steht auch Menschen mit Behinderungen ein originärer Sitz im Rundfunkrat zu.

Menschen mit Behinderungen jetzt mit originärem Sitz

Der Sächsische Landtag hat Ende März 2021 das Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verabschiedet. Es ist die erste umfassende Novellierung des MDR-Staatsvertrages seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1991.

Wesentlicher Inhalt der Novellierung ist die neue Sitzverteilung innerhalb des MDR-Rundfunkrates. Künftig steht auch Menschen mit Behinderungen ein originärer Sitz im Rundfunkrat zu und langjährige Bemühungen, auch die des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, sind nunmehr von Erfolg gekrönt.

Der Sitz für Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat wird abwechselnd von den drei Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für zwei aufeinanderfolgende Berufungsperioden besetzt.

Vertreter:innen der Organisationen der Wohlfahrtspflege und der Behindertenselbsthilfe in Sachsen werden seitens des Beauftragten ermutigt, sich um einen der 3 frei zu vergebenden Plätze im Rundfunkrat zu bewerben.

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