– Kunst- und Kulturakteur*innen mit Behinderung

Eine Möglichkeit, Behinderung auch im Programm widerzuspiegeln, ist es, Arbeiten von Kunst- und Kulturakteur*innen mit Behinderung zu zeigen bzw. generell mit Kunst- und Kulturakteur*innen mit Behinderung zusammenzuarbeiten.

Das Foto zeigt eine Bühne, der Boden ist hell der Hintergrund schwarz. Fünf Personen befinden sich auf der Bühne, die Kleidung ist schwarz, aber einzelne Kleidungsstücke haben leuchtende Farben. Vier Personen sitzen, zwei auf dem Boden und zwei im Rollstuhl. Eine Person steht hinter den anderen vier Personen. Alle Darsteller:innen blicken in unterschiedliche Richtungen.
Forward Dance Company im LOFFT. © Tom Dachs

Die Kunst steht im Zentrum

Achten Sie darauf, dass die Sache bzw. das Thema im Vordergrund steht und nicht die Behinderung. Künstler*innen mit Behinderung dürfen nicht auf diese reduziert werden, sondern die künstlerische Arbeit und das jeweilige Thema müssen im Vordergrund stehen. Othering und Exotisierung können so vermieden werden.

Selbstbild statt Fremdbild

Stimmen Sie die Öffentlichkeitsarbeit mit der*dem jeweiligen Künstler*in ab. Wie welche Aspekte der Biografie dargestellt werden sollen, entscheidet jede*r Künstler*in individuell. Ankündigungen im Programmheft oder Pressemitteilungen müssen im Vorhinein unbedingt mit den Künstler*innen abgestimmt werden.

Stigma „Inklusion“

Vermeiden Sie idealerweise das Wort „Inklusion“ im Titel von künstlerischen Veranstaltungen. Inklusion ist für sich allein noch kein Inhalt für eine Kunst- oder Kulturveranstaltung, sondern bestenfalls eine Haltung oder ein Leitmotiv, welches die Arbeit im Vorfeld und im Hintergrund prägt. Wenn ein Angebot mit „Inklusion“ oder „inklusiv“ überschrieben ist, kann dies ungewollt stigmatisieren (es sei denn, ein*e behinderte Künstler*in entscheidet sich explizit für die Verwendung). Hier sind daher Absprachen im Einzelfall notwendig.

 

Barrierefreiheit mitdenken

Sorgen Sie für die Barrierefreiheit während des Produktions- und Präsentationsprozesses und planen Sie dafür Mittel ein. Es ist nicht die Aufgabe der Künstler*innen, für die Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes oder der Infrastruktur zu sorgen oder das Personal zu schulen. Dafür trägt die Kultureinrichtung bzw. der Veranstalter die Verantwortung. Kunst- und Kulturakteur*innen mit Behinderung benötigen Zugang zu allen Räumlichkeiten einschließlich Proben- und Workshopräumen, Backstagebereich, Duschräumen, Personaltoiletten sowie dem gastronomischen Bereich.

Klären Sie Barrierefreiheitsbedarfe im Vorhinein. Im Vorfeld einer Zusammenarbeit sollten die eventuellen Bedarfe standardmäßig abgefragt werden. Manche Künstler*innen haben einen individuellen Access Rider, der ihre Anforderungen zusammenfasst.

Stimmen Sie Arbeitszeiten und Pausen mit den Künstler*innen ab. Einige benötigen womöglich mehr Pausen oder brauchen längere Regenerationsphasen zwischen den Projekten. Auch können bestimmte Anfangszeiten oder bestimmte (Tages)Zeiten für manche Künstler*innen mit Behinderung ungeeignet sein. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Der*die Künstler*in ist die Ansprechperson. Wenn Künstler*innen mit Assistenz oder anderen Begleitpersonen arbeiten, bleibt dennoch die*der Künstler*in selbst die Ansprechperson für die Kultureinrichtung. Künstlerische Entscheidungen werden nicht von Assistenzpersonen getroffen, es sei denn, es gab im Vorfeld eine entsprechende Absprache. Dies gilt auch bei der Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Künstler*innen sind stets als Individuen zu behandeln, zu benennen und nach außen sichtbar zu machen. Eine „Werkstatt“ ist keine künstlerische Einheit, sondern bestenfalls wie eine Galerie oder eine Ateliergemeinschaft zu behandeln.