– Pflicht der digitalen Barrierefreiheit

Pflicht der digitalen Barrierefreiheit

Gesetzliche Grundlage

Wenn Kultureinrichtungen in Sachsen zu über 50% mit Hilfe öffentlicher Gelder (Kommune, Land oder Bund) finanziert werden, sind sie verpflichtet, Websites, Dokumente und mobile Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten.

Für die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit gelten verbindliche Regeln, die als weltweite (WCAG 2.1) oder bundesweite Standards (BITV 2.0) festgelegt wurden, bzw. Gesetze, die eine digitale Barrierefreiheit vorschreiben (EU-Richtlinie 2016/2102 und sächsisches Barrierefreie-Websites-Gesetz).

Beratung

Zu diesem Thema können sich Kulturakteure und Kultureinrichtungen aus Sachsen zum Beispiel von BIKOSAX beraten lassen. BIKOSAX steht für Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen. In der Regel sind die Angebote von BIKOSAX kostenpflichtig.

BITV-Selbstbewertung

Es ist empfehlenswert die eigenen Webseiten und Anwendungen in einem Selbsttest zu checken. Erst recht, wenn sie planen, einen Test bei einem Anbieter kostenpflichtig in Auftrag zu geben.

Für einen Selbsttest steht die BITV-Selbstbewertung zur Verfügung. Sie ist ein webbasiertes Werkzeug für alle, die barrierefreie Webangebote entwickeln und sich dabei an den Vorgaben des BITV-Tests und dessen Prüfschritte orientieren wollen.

Bitte beachten Sie: Die Selbstbewertung kann nicht mit der unabhängigen Prüfung durch Prüferinnen und Prüfer der BITV-Test Prüfstellen gleichgesetzt werden.

Im Gegensatz zum Expertentest ist die Auswahl und Analyse einer repräsentativen Seitenauswahl nicht vorgesehen (es kann nur eine Seite getestet werden). Damit sind Rückschlüsse auf die Konformität des gesamten Angebots nicht möglich. Außerdem hängt die Zuverlässigkeit der Ergebnisse davon ab, wie gut sich die Person, die die Selbstbewertung durchführt, mit den Anforderungen vertraut macht.

 

 

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