– Satzung des Runden Tisches

Satzung des Runden Tisches

Gründung und Ziele des Runden Tisches

Durch die Förderung des Staatsministeriums für Wissenschaft Kultur und Tourismus Sachsen, war es möglich im Jahr 2017 die Arbeit der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich, (im Folgenden mit SIK abgekürzt) aufzunehmen um die Ziele der UN-BRK, in Bezug auf die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben, vor allem im Kulturbereich voranzutreiben und diesen Wandel zu unterstützen.

Die SIK ist Teil des Landesverbands Soziokultur Sachsen e.V., mit Sitz in der Alaunstraße 9, 01099 Dresden. Geschäftsführer*in ist Kirstin Zinke.

In diesem Zusammenhang wenden wir uns mit dem Runden Tisch, an Künstler*innen, um uns zu einschlägigen Themen mit ihnen auszutauschen, Strategien im Umgang mit gegenwärtigen Herausforderungen zu besprechen und den künstlerischen Austausch der Teilnehmenden untereinander anzuregen. Genaueres regeln die folgenden Bestimmungen.

§1 Mitgliedschaft, Teilnahme und Verhaltensregeln

(1) Der Runde Tisch findet in einem geschützten Rahmen statt und möchte behinderten Kulturakteur*innen, solche die mit ihnen verbunden sind, sich mit ihnen solidarisieren und deren professioneller Schwerpunkt im Kulturbetrieb liegt oder die sich in vergleichbaren Umständen befinden, die Möglichkeit geben sich auszutauschen um sich gegenseitig zu beraten und Netzwerke zu bilden. Um eine Mitgliedschaft zu beantragen ist eine Interessensbekundung auf postalischem oder elektronischem Wege an die SIK nebst einer Emailadresse und/oder einer gültigen Anschrift zu richten.

(2) Die Treffen finden mehrmals jährlich statt. Im Regelfall einmal im Quartal.

(3) Die Mitgliedschaft ist nicht mit Anwesenheitspflicht der einzelnen Treffen verbunden.

(4) Die Mitglieder erklären ihr Einverständnis mit ihrer Emailadresse bei der SIK registriert zu werden, um regelmäßig in einem Verteiler über die Termine und Vorhaben des Runden Tisches informiert zu werden.

(5) Den Anwesenden wird eine Aufwandsendschädigung gezahlt. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung richtet sich nach den finanziellen Mitteln, die der Servicestelle zur Verfügung stehen und werden mit der Einladung bekannt gegeben. Die Höhe der Aufwandsentschädigung kann variieren. Auf diese Aufwandsentschädigung besteht kein Rechtsanspruch. Im Regelfall wird eine Teilnahme vor Ort in der Alaunstraße 9, 01099 Dresden mit 150 Euro vergütet und eine digitale Teilnahme mit 100 Euro. (Stand 13.08.2024) Zu diesem Zwecke teilen die Teilnehmer*innen ihre personenbezogenen Daten, einschließlich ihrer Kontodaten mit.

(5.1) Die von den Teilnehmer*innen mitgeteilten personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet die SIK ausschließlich für die zuvor genannte Veranstaltung. Für die Planung, Organisation und Abwicklung von Veranstaltungen erhebt, verarbeitet und nutzt die Servicestelle Inklusion im Kulturbereich nur die unbedingt erforderlichen Daten. Zugriff auf die erhobenen personenbezogenen Daten haben bei der Servicestelle nur solche Personen, die diese Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben innerhalb der Servicestelle beim Landesverband Soziokultur Sachsen benötigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 5 BDSG) verpflichtet haben, diese einzuhalten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nach § 28 BDSG, jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses zwischen der SIK als verantwortliche Stelle und den Teilnehmer*innen, erforderlich ist. Die Teilnehmer*innen können jederzeit Auskunft über die bezüglich ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen oder Korrektur oder Sperrung verlangen, soweit die Daten nicht zwingend für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind.

(6) Die Einladung zur Teilnahme am Runden Tisch erfolgt nach Bedarf auf postalischem oder elektronischem Wege. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.

(7) Die Mitglieder achten bei Redebeiträgen darauf, sich sachlich auszudrücken und ihre Rede in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zu halten. Die Anwesenden des Runden Tisches sind aufgefordert darauf zu achten, die Redezeit aller Anwesenden und Gäst*innen in vergleichbaren Anteilen zu halten.

(8) Teilnehmende sind dazu verpflichtet diskriminierende Äußerungen zu unterlassen. Insbesondere ableistische, sexistische oder rassistische, aber auch jede andere Form erniedrigender Diskriminierung gegenüber Teilnehmenden oder Dritten, unabhängig vom Zusammenhang mit geäußerter Kritik.

(9) Es besteht für die Teilnehmenden ein Rederecht. Sollte sich jemand zu bestimmten Themen äußern wollen, so darf es ihm nicht verwehrt werden, soweit es dem Spektrum der Themen entspricht, mit dem sich der Runde Tisch beschäftigt und dem zeitlichen Rahmen nicht überfordert.

(10) Bei Teilnahme wird seitens der SIK davon ausgegangen, dass ein Einverständnis über die hier aufgeführten Bestimmungen seitens der Anwesenden vorliegt. Sie werden vor oder bei Teilnahme darauf hingewiesen. Ein Hinweis auf diese Bestimmungen und wo sie eingesehen werden können, wird ihnen mit der Einladung zugesandt.

(11) Die Treffen werden protokolliert. Das Protokoll wird den Mitgliedern im Nachgang auf elektronischem Wege zugesandt.

§2 Organisation und Format

(1) Veranstalter des Runden Tisches ist die SIK in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Chancengleichheit. Der Veranstaltungsort wird vorab bekannt gegeben und befindet sich im Raum Sachsen. Dabei wird darauf geachtet, dass der Ort barrierefrei zugänglich ist und es barrierefreie sanitäre Einrichtungen gibt.

(2) Es wird darauf geachtet, dass die Barrierefreiheitsbedarfe aller Teilnehmenden berücksichtigt werden. Die Bedarfe sind vorab von den jeweils betroffenen Personen auf elektronischem Wege oder telefonisch mitzuteilen, sofern nicht von der SIK im Allgemeinen bekannt.

  • (2.1) Bedarfe können auch während einer Veranstaltung mitgeteilt werden.

(3) Die SIK setzt es sich zum Ziel allen Bedarfen entgegenzukommen und die Bedingungen so anzupassen, dass keine Interessenskonflikte entstehen. Sind diese unausweichlich, wird sich die SIK mit den davon Betroffenen in Verbindung setzen um eine, für alle akzeptable und im Rahmen der Möglichkeiten machbare Lösung, zu finden. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der individuellen Bedarfe besteht nicht.

(4) Der Runde Tisch

  1. bietet die Möglichkeit Einladungen an Personen von besonderem Interesse für die Belange von Künstler*innen und Kulturakteur*innen mit Behinderung auszusprechen, um sie zu befragen, Forderungen zu äußern, oder mit ihnen ins Gespräch zu kommen,
  2. hat keinen Vorsitz, die SIK kann aber als Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
  3. ist kein Gremium, das geladenen Gästen kostenlos die Möglichkeit gibt, behinderte Menschen zu einer Expertise aufzufordern und kostenlos zu beraten, wenn es um Barrierefreiheit, Inklusion oder ähnliche Belange geht,
  4. Der Runde Tisch kann als Plattform dienen, kritikwürdiges Verhalten und fragwürdige Vorfälle im Kulturbereich oder der Politik zu besprechen und eine gesonderte Runde unter den Mitgliedern verabreden. Die SIK hat kein Mandat für einzelne Mitglieder oder den gesamten Runden Tisch aktiv Rechte einfordern.

(5) Die Veranstaltungen werden von einer*m Moderator*in geleitet. Die*der Moderator*in hat das Recht die Einhaltung der Redezeit einzufordern, setzt Themenschwerpunkte, und bestimmt Rede- und Pausenzeiten.

§3 Künstlerischer Austausch und Entwicklung

(1) Der Runde Tisch möchte es seinen Mitgliedern unbedingt ermöglichen, sich untereinander künstlerisch auszutauschen. Es sollen in diesem Rahmen künstlerische Arbeiten vorgestellt und in einem zeitlich den Möglichkeiten angemessenem Rahmen, besprochen werden.

(2) Es ist das ausdrückliche Anliegen des runden Tisches gemeinsam Projekte und Veranstaltungen zu entwickeln und auf den Weg zu bringen, die im gemeinsamen Interesse aller Teilnehmenden liegen. Die Servicestelle Inklusion hat es sich zur Aufgabe gemacht mit dem Runden Tisch ein kontinuierlich wachsendes Netzwerk behinderter Künstler*innen und Kulturakteur*innen zu bilden, die solche Vorhaben ermöglichen und zu einem breiten Austausch führen. Dazu besteht keine Verpflichtung.

(3) Der Runde Tisch begrüßt jede Verbindung, um die Lebensumstände seiner Mitglieder zu verbessern und ihren professionellen Werdegang zu unterstützen. Die SIK ist bestrebt auch zu nicht behinderten Akteuren des Kulturbetriebs als Verbündete enge Kontakte zu pflegen um gemeinsam mit dem Runden Tisch Synergien zu entwickelnd, deren langfristige Wirkung angenommen werden kann.