Förderziel
Mit dem Programm soll Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Gastronomie-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, ermöglicht werden.
Antragsberechtigte
- Eigentümer*innen
- Pächter*innen
- Betreiber*innen öffentlich zugänglicher Einrichtungen
Förderfähige Kosten
- Bauliche Investitionen
- Technische Hilfsmittel
Förderbeispiele:
- Ausstattung mit Audio-Guides für seh- und hörbehinderte Besucher*innen im Schloss Voigtsberg in Oelsnitz/Vogtland
- Barrierefreier Zugang an der Historischen Gaststätte Spitzgrundmühle in Coswig
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Apotheke sowie zum Ärztehaus am Wilhelm-Külz-Platz in Chemnitz
- Umbau der Sanitäranlagen in der Begegnungsstätte Otto-Brenner-Haus in Chemnitz
Weitere Informationen
Vorhabensbeschreibungen werden beim zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt eingereicht. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in enger Abstimmung mit ihren Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung und Behindertenbeiräten.
Link zu Ansprechpartnern des Landkreises/der kreisfreien Stadt