– Glossar

Ableismus

Der aus dem Englischen entlehnte Begriff Ableismus setzt sich auch im deutschsprachigen Raum zunehmend durch, um eine Form der Diskriminierung zu bezeichnen, von der insbesondere Menschen mit Behinderung betroffen sind. Das englische Wort ability (Fähigkeit) und das dazugehörige to be able (fähig sein) deuten an, worum es geht: Ableismus meint die Bewertung und häufig auch Abwertung von Menschen aufgrund ihrer angenommenen oder tatsächlichen Fähigkeiten. Im Extremfall werden Menschen auf das reduziert, was sie können oder nicht können, und andere Aspekte der Person werden nicht mehr beachtet. Die Bewertungen beruhen häufig auf pauschalen Annahmen über gesellschaftliche Gruppen. Dabei wird weder reflektiert, woher diese Annahmen kommen, noch wird die Relevanz der Fähigkeit selbst hinterfragt. Es gibt je nach Kontext ein Set an Fähigkeiten, das scheinbar „natürlich“ ist, obwohl es sich in vielen Fällen um gesellschaftliche Konventionen handelt. Ableismus kann sich als offene Behindertenfeindlichkeit äußern, das Phänomen ist allerdings umfangreicher und vielschichtiger. Im Bereich der Kunst sowie in anderen Arbeitskontexten sind alle Strukturen mehr oder weniger ableistisch. Wie bei anderen Diskriminierungsformen auch, verändern sich die Effekte von Ableismus, je nachdem welche sonstigen Merkmale der Person zugeschrieben werden. Eine schwarze behinderte Frau wird demnach qualitativ anders von Ableismus betroffen sein als ein weißer behinderter Mann.

Access Rider

Musiker*innen auf Tour, Schauspieler*innen bei einem Gastspiel sowie andere Künstler*innen mit Behinderung stoßen häufig auf unerwartete Barrieren, wenn sie unterwegs sind. Nicht nur beim Reisen, sondern auch bei der Unterkunft, bei der Verpflegung, bei der Gestaltung der Proberäume und -zeiten, dem Zugang zur Bühne etc. gibt es zahlreiche Aspekte der Barrierefreiheit, die beachtet werden müssen, damit die Künstler*innen sich voll auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Manche von ihnen haben ausgehend von ihren Erfahrungen alle für sie notwendigen Aspekte in einem Dokument, dem sogenannten Access Rider zusammengefasst. Dieser kann dem Veranstalter, bzw. der gastgebenden Organisation helfen, schon im Vorfeld mögliche Barrieren abzubauen oder zu kommunizieren. Der Access Rider kann unterschiedlich detailliert sein. Er ist keine Liste mit extravaganten Wünschen, sondern sorgt dafür, dass die künstlerische Qualität hoch ist, da vor Ort weniger Energie in die kurzfristige Anpassung oder in die Suche nach Ad-hoc-Lösungen fließt.

Aesthetics of Access

Aesthetics of Access beschreibt einen künstlerischen Ansatz, bei dem Zugangsmethoden nicht getrennt von der künstlerischen Form gedacht werden, sondern als Teil der Kunst selbst. Beispielsweise wird die Audiodeskription für ein Theaterstück dann nicht nachträglich der fertigen Produktion hinzugefügt, sondern die beschreibende Person taucht selbst als Figur auf der Bühne auf oder als Stimme aus dem Off, die das Geschehen kommentiert und sogar die Handlung vorantreibt. Bei Aesthetics of Access sind Übersetzungen, Hilfsmittel und andere Barrierefreiheitsmaßnahmen also kein Zusatz, sondern werden von Beginn an als künstlerische Mittel eingeplant.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor einer Diskriminierung bzw. Benachteiligung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das AGG findet insbesondere im Arbeitskontext Anwendung.

Alternativtext | Alt-Text

Der Alternativtext ist ein kurzer Text, der digitale Bilder, Grafiken oder Buttons beschreibt oder benennt. Er wird im HTML-Code auf Webseiten, aber auch in Apps und PDF-Dokumenten verwendet und kann von Screenreadern vorgelesen werden. So haben blinde und sehbehinderte Nutzer*innen einen Zugang zum visuellen Inhalt. Der Alt-Text ist für andere Nutzer*innen in der Regel unsichtbar, wird aber angezeigt, wenn ein Bild nicht geladen werden konnte. Suchmaschinen nutzen die Alt-Texte, um Bildinhalte zu finden. Der Alt-Text kann je nach Kontext andere Informationen enthalten, ist aber von der Bildunterschrift (mit Angaben zu Urheber*in und Bildrechten) zu unterscheiden. Alt-Texte sollen möglichst kurz sein und keine Formulierungen wie „Das Bild zeigt…“ etc. enthalten.

Assistenz | Assistenznehmer*in | Assistenzgeber*in

Unter bestimmten Voraussetzungen haben abhängig Beschäftigte und selbstständige Menschen mit Behinderung Anrecht auf eine Arbeitsassistenz. Die Person mit Behinderung ist dann die Assistenznehmer*in und die Arbeitsassistenz die Assistenzgeber*in. Die Tätigkeit darf über Handreichungen, Dolmetschung oder das Vorlesen von Texten o.ä. nicht hinausgehen. Die eigentlich fachliche Arbeit leistet die Assistenznehmer*in. Es gibt verschiedene Modelle, wie die Arbeitsassistenz finanziert wird. Integrationsämter und Arbeitsagenturen können dazu informieren. Umgangssprachlich werden auch informelle Unterstützungsleistungen als Assistenz bezeichnet, z.B. wenn das Kassenpersonal in der Kultureinrichtung eine Zuschauer*in zum Platz begleitet.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt Anforderungen an Arbeitsstätten in Betrieben (sowohl in Gebäuden als auch im Freien), die erfüllt sein müssen, um ein sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten. Neben den baulichen Anforderungen an den Arbeitsplatz werden auch Vorgaben für Flure, Sanitärräume, Beleuchtung, Belüftung, Lärmschutz, Rettungswege etc. formuliert. Diese gelten nicht explizit für Menschen mit Behinderung, sondern allgemein, und müssen bei Bedarf individuell angepasst werden.

Anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Anonymisierte Bewerbungsverfahren stellen sicher, dass die Auswahl und die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch aufgrund der Qualifikation einer Person geschehen. Alle personen- bzw. merkmalsbezogenen Daten sind in einer anonymisierten Bewerbung nicht sichtbar. Erst beim Bewerbungsgespräch, dem Vorspiel oder der Audition werden sie transparent gemacht. Beispiele sind Orchester, die Bewerber*innen hinter einem Vorhang vorspielen lassen, um zu vermeiden, dass Aussehen, Geschlecht, Alter usw. Einfluss auf die Auswahl haben.

Assistive Technologien

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Technologien, die Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen. Mit Assistiven Technologien sind meistens Computertechnologien zur Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler Medien gemeint, z.B. Screenreader oder die Steuerung des Computerbildschirms mit den Augen, Schreibunterstützung oder spezielle Apps, die Bilder in Text verwandeln.

Audiodeskription

Audiodeskription ist eine akustische Beschreibung, die es sehbehinderten oder blinden Menschen ermöglichen soll, visuelle Vorgänge, z.B. einen Film oder ein Bühnenstück, aber auch statische Bilder (z.B. in Ausstellungen), zu verstehen. Dabei werden bspw. Orte, Landschaften, Gegenstände, Personen oder Handlungen beschrieben. Dies ermöglicht es sehbehinderten oder blinden Menschen, die Bildebene zu verstehen, die sie nicht oder nur teilweise sehen können. Die Beschreibung kann in den Film integriert sein (Hörfilm) oder über Kopfhörer übertragen werden, die die Besucher*innen während des Filmes aufhaben. Bei Bühnenstücken erfolgt die Audiodeskription live. Audiodeskription wird auch im Fernsehen oder bei Sportveranstaltungen eingesetzt. Im Museum erfolgt sie live während einer Führung, über den Audioguide oder in Medienstationen. Idealerweise wird eine Audiodeskription gemeinsam mit blinden Personen erarbeitet und mindestens von einer blinden Person abgenommen. Auf diese Weise können die sehenden Autor*innen darauf hingewiesen werden, welche Aspekte wichtig oder an welcher Stelle weitere Details nötig sind, damit sich die blinden Zuschauer*innen ein Bild von der Gesamtsituation machen können.

Audioguide | Multimediaguide

Wie die Audiodeskription beschreibt auch der Audioguide einen visuellen Vorgang oder ein Objekt. Die Beschreibung wird über ein Gerät abgespielt und bspw. zur Erklärung von Werken in Museen verwendet, aber auch bei Stadt- und sonstigen Führungen.

Ein Multimediaguide stellt Informationen zusätzlich in Form von Videos, Fotos, Sprache, Text, Musik usw. zur Verfügung. Teilweise interagiert das Gerät über Bluetooth oder andere Schnittstellen mit einem Objekt oder einer Station, z.B. in einer Ausstellung, und gibt automatisch Informationen über die entsprechenden Ausstellungsobjekte wieder, sobald sich die Person diesen nähert. Neben Objektbeschreibungen können die Guides auch Wegbeschreibungen enthalten, die z.B. blinden und sehbehinderten Personen bei der Orientierung helfen. Die Geräte sollten intuitiv bedienbar und robust sein.

Barrierefreiheit

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“ (Definition aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – BGG).

Bildschirmlesegerät

Sehbehinderte Menschen können mit Bildschirmlesegeräten, auch Kameralesesysteme genannt, Schriftstücke und Bilder bzw. andere Objekte stark vergrößern. Die Vergrößerung geschieht mithilfe einer Kamera, die das entsprechende Objekt aufnimmt und auf einem Bildschirm stark vergrößert wiedergibt. An diesem können dann Vergrößerung, Helligkeit und Kontraste individuell eingestellt werden.

Blindenführhunde | Assistenzhunde | Assistenztiere

Blindenführhunde sind dazu ausgebildet, blinde bzw. sehbehinderte Menschen bei der Orientierung zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es weitere Assistenzhunde, die Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in ihrem Alltag helfend zur Seite stehen, z.B. Epilepsiewarnhunde, die ihre Besitzer*innen vor einem tatsächlich auftretenden Anfall warnen. Auch Autist*innen und Menschen mit anderen unsichtbaren Behinderungen können Assistenzhunde nutzen. Diese Tiere sind umfangreich ausgebildet und zeigen keinerlei problematisches Verhalten. Sie haben Zutritt zu allen öffentlichen Bereichen, da sie ein wichtiges „Hilfsmittel“ für ihre Menschen sind. Neben Hunden gibt es auch andere Tiere, die Assistenz leisten.  

Brailledruck | Brailleschrift

Manche blinde Menschen nutzen die Brailleschrift. Diese besteht aus sechs tastbaren Punkten, die in verschieden Kombinationen Buchstaben und Zeichen abbilden. Spezielle Dienstleister*innen übertragen Texte in Punktschrift und stellen auch entsprechende Druckerzeugnisse her. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren. Die Punkte werden entweder durch Prägung oder durch spezielle Druckverfahren, wie z.B. UV- oder 3D-Druck, auf das Papier aufgebracht. Es besteht auch die Möglichkeit, Brailleschrift mit Schwarzschrift (der üblichen Schrift für Sehende) zu kombinieren.

Braillezeile | Brailledisplay

Die Braillezeile ist ein Gerät, welches Informationen, die üblicherweise am Computerbildschirm visuell angezeigt werden, in taktile Brailleschrift umwandelt. Diese ist dann über die Braillezeile für blinde oder taubblinde Personen taktil erfassbar. Die Umwandlung der visuellen Information in die taktile Brailleschrift geschieht mithilfe einer Software. Für die Texteingabe können blinde Menschen eine PC-Tastatur bzw. eine spezielle Brailletastatur verwenden.

Crip

Ähnlich wie die deutschsprachige „Krüppelbewegung“, haben auch englischsprachige Aktivist*innen mit Behinderung das Ziel, sich ein Wort wieder anzueignen, das häufig als Beleidigung benutzt wurde. Crip steht im Englischen für Krüppel. Mittlerweile ist es eine positive Selbstbezeichnung geworden, die auch im deutschsprachigen Raum genutzt wird. Crip bezieht sich nicht nur auf Menschen mit sichtbaren körperlichen, sondern auch mit unsichtbaren Behinderungen und chronischen Krankheiten wie chronischen Schmerzen. Es ist eine Selbstbezeichnung und wird in der Regel nicht von Nichtbetroffenen verwendet.

Crip Time

Bei diesem Begriff handelt es sich um ein Konzept aus den Disability Studies, das beschreibt, wie Menschen mit Behinderungen Zeit anders erleben und nutzen. Es betont die Notwendigkeit von Flexibilität in Zeitplänen, da behinderte Menschen oft mehr Zeit für alltägliche Aktivitäten benötigen, sei es wegen körperlicher Einschränkungen oder gesundheitlicher Krisen. Dieses Konzept fordert eine Abkehr von linearen Zeitstrukturen, hin zu einer nichtlinearen Zeitwahrnehmung, die es erlaubt, Aktivitäten und Ziele je nach täglichem Befinden anzupassen. „Crip Time“ stellt normative Vorstellungen von Produktivität und Effizienz infrage, die auf der Annahme basieren, dass alle Menschen gleich schnell und gleich viel leisten können. Indem diese Normen hinterfragt werden, wird für Gerechtigkeit und die Anerkennung spezifischer Zeitbedürfnisse plädiert. Zudem betont „Crip Time“ die Wichtigkeit von Selbstfürsorge, wodurch Menschen mit Behinderungen ihre gesundheitlichen Erfordernisse priorisieren können, anstatt sich gesellschaftlichem Zeitdruck zu beugen.
Auf kollektiver Ebene fördert dieses Verständnis von Zeit die Unterstützung innerhalb von Gemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, um gemeinsame Zeitstrukturen zu entwickeln, die ihren Bedürfnissen gerecht werden. Dies stärkt Solidarität und gegenseitige Hilfe. Insgesamt fordert „Crip Time“ eine inklusivere Herangehensweise an Zeit und Produktivität, die die unterschiedlichen zeitlichen Realitäten von Menschen mit Behinderungen anerkennt und wertschätzt.

Cripping up

Wenn ein*e Schauspieler*in ohne Behinderung im Film oder Theater die Rolle einer Person mit Behinderung spielt, spricht man von Cripping up. Diese Praxis wird ähnlich stark kritisiert wie Blackfacing, also wenn weiße Schauspieler*innen sich schwarz schminken, um schwarze Rollen zu spielen. Cripping up als Besetzungspraktik wird teilweise von behinderten Schauspieler*innen und Aktivist*innen kritisiert, da Menschen mit Behinderung immer noch unterrepräsentiert sind und aufgrund ihrer Behinderung häufig für bestimmte Rollen nicht ausgewählt werden. Wenn Figuren auf der Bühne oder im Film eine Behinderung haben, sollten sie in der Regel auch von eine*r behinderten Schauspieler*in verkörpert werden, da dies als authentischer wahrgenommen wird und sich nicht behinderte Schauspieler*innen das nötige Wissen und Kompetenzen nicht in wenigen Wochen aneignen können.

Disability Arts

Disability Arts kommt aus dem Englischen: Disability bedeutet Behinderung, Arts Künste. Der Begriff Disability Arts wird oft als Oberbegriff für künstlerische Arbeiten von Künstler*innen mit Behinderung verwendet und thematisiert in den meisten Fällen auch Fragen von Körperlichkeit, Verletzlichkeit, Freiheit und Normalitätsvorstellungen. Der Begriff entstand in den 1970er-Jahren in der Behindertenbewegung in Großbritannien und ist in Deutschland noch wenig verbreitet. Nicht jede*r Künstler*in mit Behinderung produziert Disability Art.

Diskriminierung | Benachteiligung

Mit Diskriminierung ist die Benachteiligung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale und entsprechender Zuschreibungen gemeint. Menschen werden beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder aufgrund einer Behinderung schlechter behandelt. Dabei liegen der Benachteiligung immer bestimmte Zuschreibungen, also Annahmen über Eigenschaften oder Fähigkeiten bestimmter Gruppen, zugrunde, die sie von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden. Zum Beispiel erhält eine Bewerberin mit Behinderung eine Stelle nicht, weil die Arbeitgeber*innen die Vorstellung haben, dass Menschen mit Behinderung grundsätzlich weniger leistungsfähig sind und öfter wegen Krankheit ausfallen. Diskriminierung kann sich aber auch in vermeintlich neutralen Vorgaben, Strukturen oder Abläufen zeigen, z. B. wenn standardmäßig in Stellenausschreibungen zeitliche Flexibilität im Sinne einer entsprechenden Verfügbarkeit verlangt wird. Das kann Menschen, die private Verpflichtungen, z.B. Kinderbetreuung oder regelmäßige medizinische Behandlungen und Reha-Maßnahmen, wahrnehmen müssen, erheblich benachteiligen.

Es gibt verschiedene Gesetze in Deutschland, die Menschen vor Diskriminierung schützen sollen, z.B. das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Grundgesetz (GG). Darin ist geregelt, dass Menschen nicht aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität (Diskriminierungsmerkmalen) benachteiligt werden dürfen.

Trotz des rechtlichen Diskriminierungsverbotes sind Benachteiligungen von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale in Deutschland auf der Tagesordnung, denn vielfach beruhen Diskriminierungen auf gesellschaftlich tief verankerten Vorstellungen davon, was „normal“ ist und was nicht. Diese werden bewusst oder unbewusst „gelernt“ und können sich im Alltag bewusst oder unbewusst benachteiligend auswirken.

Empowerment

Empowerment (auf Deutsch etwa „Ermächtigung“ oder „Befähigung“) ist eine Strategie, um Ungerechtigkeiten aktiv abzubauen. Dabei werden benachteiligte Gruppen oder Personen in die Lage versetzt, sich auszutauschen, für ihre Belange selbst einzutreten und zu entscheiden. Empowerment erhöht das Gefühl von Selbstwirksamkeit und verringert das von Ohnmacht. Dazu sind in der Regel Ressourcen wie Zeit, Raum, Geld und Vernetzungsmöglichkeiten notwendig – also eine Umverteilung von ungleich verteilten Mitteln. Die privilegierte Gruppe sollte diese Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen und nicht aus einer Haltung der „Fürsorge“ und „Barmherzigkeit“ heraus handeln.

Einfache Sprache

Die Einfache Sprache unterscheidet sich von der Leichten Sprache. Einfache Sprache ist komplexer. Obwohl es kein festes Regelwerk gibt, lassen sich trotzdem einige Grundsätze festmachen: Fremdwörter sollten vermieden bzw. erläutert werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass Sätze kurz gehalten werden (maximal 15 bis 20 Wörter), der Text klar strukturiert und sinnvoll gegliedert ist. Texte sollten eindeutige Aussagen vermitteln, ohne Ironie, Metaphern oder Synonyme. Beim Sprechen sollte zusätzlich auf eine klare und deutliche Aussprache geachtet werden. Bei Live-Veranstaltungen sind Möglichkeiten für Rückfragen wichtig. Einfache Sprache kommt vielen Menschen zugute, z.B. Menschen, die (noch) nicht gut Deutsch sprechen, oder auch Analphabet*innen.

EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Mit der EU-Richtlinie werden öffentliche Stellen der EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Webseiten und Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Standards für die Umsetzung sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 formuliert und müssen mindestens das Level AA erreichen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 wird auf der Bundesebene durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und auf der Ebene des Freistaates Sachsen durch das Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) geregelt.

Expert*innen aus Erfahrung

In Bezug auf Inklusion meint Expert*innen aus Erfahrung Menschen, die sich selbst als behindert identifizieren und wissen, welchen Barrieren sie typischerweise begegnen und wie diese abzubauen sind. Dieses Wissen und die praktischen Kompetenzen können auch Kultureinrichtungen nutzen und nach Lösungen suchen, die verallgemeinerbar sind – also einer Gruppe von Nutzer*innen zugutekommen. Expert*innen aus Erfahrung sind aber Individuen und sollten nicht auf ihrer Rolle der Stellvertreter*in einer Gruppe reduziert werden, deren Interessen sie vertreten. Außerdem können Expert*innen aus Erfahrung wichtige Inputs zu Themenfindung und programmatischen Schwerpunkten geben und ungewohnte Sichtweisen in die Einrichtungen einbringen.

Gebärdensprachdolmetscher*in

Gebärdensprachdolmetscher*innen übersetzen die Gebärden für Hörende in Lautsprache und ebenso die Lautsprache in Gebärden für gehörlose Menschen.

Gebärdensprache

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigene Sprache mit einer eigenen Grammatik. Kommuniziert wird mit Handzeichen und Gebärden, aber auch durch Mimik, Kopf- und Körperhaltung. In Deutschland nutzen etwa 200.000 Menschen diese Sprache. Die Gebärdensprache ist nicht international, jedes Land hat seine eigene. Obwohl die DGS schon viel länger besteht, wurde sie in Deutschland erst 2002 im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes offiziell anerkannt. Schriftsprache ist für gehörlose Menschen oft wie eine Fremdsprache, sie verfügen nicht immer über dieselbe Schreib- und Lesekompetenz wie hörende Menschen. Deshalb sind Inhalte in Gebärdensprache, Gebärdensprachvideos und die Dolmetschung in Gebärdensprache eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe gehörloser bzw. schwerhöriger Menschen.

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)

Das BGG gilt in Deutschland auf Bundesebene und soll die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen verhindern und abbauen. Es enthält eine breite Definition von Barrierefreiheit, die auch Informationen einschließt, und erkennt die Deutsche Gebärdensprache und die Leichte Sprache als Kommunikationsmittel an, z.B. in der Kommunikation mit Behörden. Das Verbandsklagerecht, das Amt der*des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und weitere Zuständigkeiten werden im BGG geregelt.

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung GdB zeigt an, wie stark eine Person aufgrund einer Behinderung beeinträchtigt ist. Er ist in Zehnerschritten gestaffelt und variiert zwischen 20 und 100. Je nach Grad der Behinderung haben Menschen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Ab einem GdB von 50 spricht man von Schwerbehinderung.

Induktionsschleife | Induktionsanlage

Eine Induktionsschleife bzw. -anlage ermöglicht Menschen mit Höreinschränkung ein besseres Hören. Sie bietet eine störungsfreie und kabellose Übertragung von Audiobeiträgen wie z.B. Filmen, Konzerten, Vorträgen. Die Übertragung geschieht über eine Frequenz, die entweder über einen Kopfhörer oder direkt über das Hörgerät empfangen werden kann. Induktionsschleifen können fest im Raum verbaut oder in tragbare Geräte integriert sein.

Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst IFD unterstützt Arbeitnehmer*innen mit Behinderung bei der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich der Vermittlung, der Eingliederung und der Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitgeber*innen können sich an den IFD wenden und sich zu allen Fragen der Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Behinderung beraten und unterstützen lassen. Die Integrationsfachdienste werden von freien Trägern angeboten. Auftraggeber des IFD sind die Agenturen für Arbeit, die Träger der Renten- und Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge und das Integrationsamt.

Integrationsamt

Die Integrationsämter sind verantwortlich für die Koordination der Ausgleichsabgabe. Diese müssen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden leisten, die nicht mindestens fünf Prozent ihrer Belegschaft mit Menschen mit Behinderung besetzt haben. Darüber hinaus beraten die Integrationsämter Arbeitnehmer*innen mit Behinderung und Arbeitgeber*innen.

Intersektionalität

Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird Behinderung in eine Reihe von anderen möglichen Diskriminierungsformen gestellt. Menschen mit Behinderung sind aber keine homogene Gruppe ohne weitere Merkmale. Ihre Identitäten sind komplex, und so können auch die Diskriminierungen, die sie erleben, komplex sein. Behinderung ist dabei nur ein „behindernder“ Faktor. Ebenso können Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder aufgrund des Geschlechts Faktoren sein, die eine Teilhabe zusätzlich behindern. Eine behinderte Frau erlebt zum Beispiel im ÖPNV andere Diskriminierungen als ein behinderter Mann, eine schwarze Person mit Behinderung erfährt auf einer Behörde vielleicht andere Benachteiligungen als eine weiße Person mit Behinderung. Und eine behinderte Person mit nicht binärer Geschlechtsidentität wird z.B. im Gesundheitswesen anders diskriminiert als eine behinderte Person, die in das binäre Geschlechterschema passt. Wichtig ist zu verstehen, dass intersektionale Diskriminierungen nicht nur die Summe der „einfachen“ Diskriminierungen sind, sondern eine ganz neue Qualität haben können.

Leichte Sprache

Leichte Sprache wurde ursprünglich für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Für Leichte Sprache gibt es ein festes Regelwerk, das Grammatik, Satzbau und Gestaltung regelt. Es müssen u.a. einfache und kurze Wörter, kurze Sätze mit einfachem Satzbau sowie veranschaulichende Bilder verwendet werden. Auf Fremdwörter sollte man verzichten und stattdessen Wörter verwenden, die bekannt sind. Inhalte sollten sinnvoll durch Absätze und Überschriften strukturiert werden. Die Texte in Leichter Sprache müssen von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf Verständlichkeit überprüft werden, damit sie als solche bezeichnet werden dürfen. Die Textübertragung und den Prüfprozess übernehmen professionelle Übersetzungsbüros, die dann auch das Zertifikat vergeben.

Das Regelwerk der Leichten Sprache wurde in den letzten Jahren zunehmend kritisch betrachtet. Kritisiert wird unter anderem, dass das Konzept von einer Zielgruppe mit relativ homogenen Lese- und Sprachkompetenzen aus – und damit wenig auf individuelle Fähigkeiten oder Lesevorlieben eingeht. Durch die standardisierte Formatierung ist außerdem nicht erkennbar, um welche Textart (Kochrezept, Bedienungsanleitung, Programmankündigung, Pressemitteilung usw.) es sich handelt. Dennoch ist die Nutzung von Leichter Sprache bspw. auf der Webseite von öffentlichen Stellen verpflichtend.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | Berufliche Rehabilitation

Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die (Wieder)Herstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmer*innen mit Behinderung z.B. nach einer Krankheit oder einem Unfall. Gefördert werden u. a. Weiterbildungen oder Umschulungen, weil z.B. eine Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Konditionen nicht mehr ausgeübt werden kann, Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen. Auch Arbeitgeber*innen können Leistungen erhalten, z.B. Ausbildungszuschüsse oder Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb.

Orientierungs- und Leitsysteme

Orientierungs- bzw. Leitsysteme unterstützen bei der Orientierung in der Umwelt. Es handelt sich dabei z.B. um

visuelle Hilfen:

  • kontrastreiche Markierungen von Treppenstufen oder Handläufen,
  • kontrastreiche und klare Beschriftung von Türschildern oder Hinweistafeln,

auditive Hilfen:

  • Lautsprecherdurchsagen,
  • Tonsignale, um den Beginn einer Veranstaltung anzukündigen,

taktile Hilfen:

  • Tastkanten, Geländer,
  • verschiedene Strukturen im Bodenbelag, die eine Richtungsänderung oder Hindernisse anzeigen,
  • taktile Beschriftung (Brailleschrift, Profilschrift) oder taktile Grundrisspläne.

Othering

Othering (auf Deutsch etwa „Anders bzw. Fremd Machen“) beschreibt ein Phänomen, bei dem eine gesellschaftliche Gruppe von einer anderen abgrenzt wird, indem sie als anders, fremd, exotisch oder sogar „abnormal“ gekennzeichnet wird. Dabei werden Unterschiede betont und Gemeinsamkeiten nicht beachtet. Die Gruppen werden dadurch als sehr geschlossen und starr dargestellt. In der Berichterstattung über Menschen mit Behinderung wird oft das Besondere und Außergewöhnliche hervorgehoben, anstatt die Behinderung als eine Eigenschaft neben vielen anderen zu verstehen.

Piktogramme

Piktogramme vermitteln durch vereinfachte grafische Darstellungen Informationen, die unabhängig von Sprache oder Kultur universell verständlich sind. Es gibt unterschiedliche Bildzeichen für Barrierefreiheit. Aktuell sind diese allerdings in Deutschland nicht genormt, sodass eine Vielzahl an Piktogrammen von unterschiedlichen Anbietern im Umlauf ist – sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig. Gleichzeitig haben sich viele Piktogramme in Abstimmung mit den Selbsthilfeverbänden bereits etabliert, z.B. das für Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung oder barrierefreie Parkplätze.

Probebeschäftigung

Mit der Probebeschäftigung soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtert werden. Ziel ist, dass Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in innerhalb dieser Zeit eine Zusammenarbeit ausprobieren. Eine Probebeschäftigung kann bis zu drei Monate dauern, und Arbeitgeber*innen können für diesen Zeitraum die Personalkosten erstattet bekommen. Sie können sich nach Ablauf der Probebeschäftigung für eine Fortführung der Beschäftigung in ein reguläres Arbeitsverhältnis entscheiden oder auch die Zusammenarbeit beenden.

Profilschrift | Pyramidenschrift | Reliefschrift

Die Profilschrift ist eine erhabene Schrift, die von blinden und sehbehinderten Menschen ertastet und auch von sehenden Menschen gelesen werden kann. Die tastbare Kante der Buchstaben ist im Querschnitt pyramiden- oder prismenförmig. Profilschrift benötigt mehr Platz als Brailleschrift, und das Lesen dauert länger.

Relaxed Performance

Eine Relaxed Performance (auf Deutsch etwa „entspannte Darbietung)“ stellt bestimmte Konventionen im Kulturbetrieb infrage, wie etwa eine bestimmte Kleiderordnung, die Erwartung, dass Zuschauer*innen sich in einer bestimmten Art und Weise verhalten, also z.B. stillsitzen und leise sind, Ausstellungsobjekte nicht anfassen oder bei einer Sinfonie nicht zwischen den Sätzen klatschen. Aber auch die Veranstaltungsdauer, dunkle und geschlossene Räume sowie bestimmte Geräusche und Lichteffekte können Menschen von Kulturangeboten ausschließen und in der Relaxed Performance passender gestaltet sein. Sie richten sich an alle Zuschauer*innen, die von einer entspannteren Atmosphäre sowie barrierefreien Rahmenbedingungen profitieren. Relaxed Performances können ganz unterschiedlich gestaltet sein. Im Kern geht es darum, die Regeln und Rahmenbedingungen im Theater, im Kino, im Soziokulturellen Zentrum zu „entspannen“ und mehr an den Bedürfnissen der Gäste zu orientieren.

Safe Space

Ein Safe Space (auf Deutsch etwa „geschützter Raum“) kann ein tatsächlicher physischer Raum sein, ein Zeitraum, eine Veranstaltung oder eine Plattform. Er bietet Menschen, die Diskriminierung erlebt haben, Sicherheit, da sie „unter sich“ sein können bzw. genau wissen, wer mit ihnen im Raum ist. Für Menschen mit Behinderung kann ein Safe Space wichtig sein, da hier auch Empowerment möglich ist. Es muss aber immer Wahlmöglichkeiten geben, sonst wird der Safe Space zur Isolation von der Mehrheitsgesellschaft und steht im Widerspruch zur Inklusion.

Selbstbestimmung

Selbstbestimmung oder Autonomie bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ihre Angelegenheiten selbst regeln und unabhängig von Entscheidungen Dritter sind. Voraussetzung für Selbstbestimmung sind adäquate Wahlmöglichkeiten und ggf. Unterstützungsleistungen wie z.B. Empowerment-Trainings oder Assistenzgeber*innen, die Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Viele etablierte Strukturen, z.B. die Unterbringung von Menschen mit Behinderung in Wohn- und Pflegeheimen, das System von Förderschulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, aber auch caritative und kirchliche Einrichtungen, in denen häufig ein Machtungleichgewicht das Handeln bestimmt, verhindern gewollt oder ungewollt die Selbstbestimmung.

Selbstvertretung

Selbstvertretung bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ihre Interessen selbst vertreten bzw. durch entsprechende Unterstützung wie z.B. Empowerment-Training oder Assistenzgeber*innen in die Lage versetzt werden, ihre Interessen selbst zu vertreten.

Schriftdolmetscher*in

Schriftdolmetscher*innen sind ausgebildete Fachleute, die live das gesprochene oder gesungene Wort mitschreiben. Dabei gibt es verschiedene Verfahren: Entweder werden die Inhalte unmittelbar auf einer Tastatur mitgeschrieben und auf einer entsprechenden Anzeige, z.B. einer Leinwand, ausgegeben. Oder die Inhalte werden live nachgesprochen und von einer Spracherkennungssoftware in Schrift umgewandelt. Manche Videokonferenzplattformen bieten eine automatisierte Transkription an. Diese ist in der Regel nicht fehlerfrei und hängt stark von der Aussprache und der akustischen Qualität der Sprecher*innen ab.

Schwerbehindert | Schwerbehinderung | Schwerbehindertenausweis

Als Mensch mit Schwerbehinderung gelten Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50. Im Schwerbehindertenausweis sind neben dem Grad der Behinderung auch Merkzeichen festgehalten wie ein „B“, das zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV berechtigt. Nicht enthalten sind medizinische Diagnosen. Diese gehen der Ausweiserstellung durch das Versorgungsamt voraus.

Screenreader | Vorlesesoftware

Mit dem Screenreader (einer Vorlesesoftware) werden Informationen, die am Computerbildschirm visuell angezeigt werden, in andere Formate übertragen. Auf diese Weise wird es sehbehinderten und blinden Menschen ermöglicht, textbasierte bzw. grafische Inhalte zu lesen respektive zu bearbeiten. Die Inhalte werden akustisch als synthetisch erzeugte Sprache bzw. taktil auf der Braillezeile wiedergegeben. Voraussetzung ist, dass das Dokument oder die Webseite barrierefrei gestaltet ist.

Taktile Grundrisspläne

Taktile Grundrisspläne, z.B. von Räumen oder auch Parkanlagen, sind haptisch durch erhabene Linien und Taststrukturen sowie visuell erfahrbar. Sie helfen blinden und seheingeschränkten, aber auch sehenden Menschen bei der Orientierung. Die Planlegende ist ebenso visuell wie auch taktil mit Braille- oder Profilschrift gestaltet.

Taktiles Bodenleitsystem

Ein taktiles Bodenleitsystem besteht aus erhabenen Elementen, die mit dem Blindenlangstock oder mit den Füßen ertastet werden können. Sie müssen sich taktil vom Untergrund unterscheiden und sollten auch visuell kontrastierend sein, damit sie sehbehinderten und sehenden Menschen zur Orientierung dienen. In der Regel gibt es zwei verschiedene Elemente: Rippen bzw. lineare Elemente, die eine Richtung anzeigen und Noppen, die als Aufmerksamkeitsfelder eine Stelle im Raum markieren oder einen Richtungswechsel bedeuten. Diese Elemente müssen so kombiniert werden, dass ein sicherer Weg zum jeweiligen Ziel gewährleistet ist. Spezialfirmen liefern die Elemente und übernehmen die Planung und Verlegung des Bodenleitsystems.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-Behindertenkonferenz konkretisiert grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie fordert die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen wie bspw. Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Kultur. Zentral für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der inklusive Gedanke: Menschen mit Behinderung sind von vornherein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft. Von besonderer Relevanz für den Kulturbereich ist Artikel 30 der UN-BRK. Er regelt die Teilhabe am kulturellen Leben.

Universelles Design | Universal Design

Die Idee des Universellen Designs ist es, Produkte, Kommunikation und Lebenswelten so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen verständlich, nutzbar und auch ästhetisch ansprechend sind. Universelles Design ist damit ein Querschnittskonzept für alle gestaltenden Branchen, von Architektur und Interior Design über Grafik-, Mode- und Produktdesign bis hin zu Software-, Games- und Webentwicklung.

Unterfahrbarkeit

Unterfahrbarkeit ist ein wichtiges Prinzip bei der Gestaltung von Möbeln wie Tischen, Vitrinen und Tresen sowie Waschbecken, Automaten und anderen Bedienelementen. Diese müssen so gebaut sein, dass eine sitzende Person im Rollstuhl nahe genug heranfahren und alle Elemente einsehen und ggf. bedienen kann. Damit dies barrierefrei möglich ist, muss an der richtigen Stelle genügend Platz eingeplant werden, d.h. min 67 cm Höhe, 90 cm Breite und 55 cm Tiefe im Fußraum.

Untertitel, erweiterte Untertitel | Übertitel

Untertitel sind für schwerhörige und gehörlose Menschen mit guter Schriftsprachkompetenz unerlässlich, um bspw. einem Film oder Theaterstück folgen zu können. Meistens beinhalten sie jedoch lediglich eine Übersetzung der Lautsprache. Sinnvoller für schwerhörige und gehörlose Menschen sind erweiterte Untertitel, die außerdem auch Beschreibungen von Geräuschen oder musikalischen Elementen liefern. Untertitel können außerdem für eine Übersetzung in andere Sprachen genutzt werden. Im Theaterkontext werden oft Übertitel verwendet, da sie „über“ dem Bühnengeschehen eingeblendet werden. Sie erfüllen jedoch denselben Zweck wie die Untertitel.

Unterstützte Kommunikation (UK)

Wenn Menschen in ihrer Kommunikation und sprachlichen Verständigung eingeschränkt sind, kann die Unterstützte Kommunikation (UK) helfen, Verständigung mit dem Umfeld zu ermöglichen. Dabei kommen ganz unterschiedliche Mittel und Methoden zum Einsatz: körpersprachliche Äußerungen wie Mimik, Gebärden und Laute, Gegenstände und Objekte, technische Kommunikationshilfen wie Sprachausgabegeräte, aber auch grafische Elemente wie Foto- oder Bildtafeln, auf die Personen zeigen können, um bspw. Bedarfe zu äußern oder bestimmte Sachverhalte zu kommunizieren.

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

In Deutschland arbeiten etwa 320.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen. Die Beschäftigten dort haben nicht den Status von Arbeitnehmer*innen und auch nicht dieselben Rechte, etwa einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Werkstätten sind nicht Teil des ersten Arbeitsmarkts, sondern sollen der Eingliederung oder Rehabilitation dienen. Diese Aufgabe erfüllen die Werkstätten jedoch kaum, da nur bei etwa einem Prozent der Beschäftigten der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt gelingt. Häufig führt der Weg von der Förderschule direkt in die WfbM. Das starre System und die geringe Wahlfreiheit werden seit langem kritisiert, weil sie dem Gedanken der Inklusion entgegenstehen.

Zwei-Sinne-Prinzip

Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Grundprinzip bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Es bedeutet, dass immer mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen, Tasten angesprochen werden müssen. Sollte einer der Sinne beeinträchtigt sein, müssen z.B. Informationen über mindestens zwei andere Sinne erfassbar sein.