Auch Künstler*innen bzw. freie Mitarbeitende oder externe Dienstleister*innen können eine Behinderung haben. Daher sollten auch die nicht öffentlichen Räume barrierefrei sein, damit Arbeitsprozesse reibungslos laufen können.
Hinter den Kulissen & im Büro
Hinter den Kulissen
- Machen Sie Probenräume, Ateliers oder Lager- und Archivräume stufenlos und schwellenlos zugänglich und halten Sie dabei die Anforderungen an Türen und Wege ein.
- Beschriften Sie auch im Personalbereich die Räume klar, deutlich und kontrastreich. Piktogramme helfen bei der Orientierung.
- Sorgen Sie dafür, dass Aufenthaltsräume wie Umkleideräume, Innenhof, Kantine, Raucherbereich und Küchen sowie die Sanitäranlagen ebenfalls barrierefrei sind. Höhenverstellbare Tische, Stühle, neigbare Spiegel, dimmbares Licht etc. bieten mehr Möglichkeiten der individuellen Anpassbarkeit.
- Achten Sie darauf, dass auch Kabinen für Dolmetscher*innen, Regie-, Technik- und Lagerräume barrierefrei erreichbar sind.
- Gestalten Sie den Übergang von der Bühne zum Publikumsbereich so, dass er auch für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlnutzer*innen möglich ist.
Büros & Arbeitsplätze
Arbeitsplätze in Büros lassen sich nachrüsten, wenn eine Person mit Behinderung beschäftigt wird. Allerdings führt ein umfangreicher Umbau „erst bei Bedarf“ dazu, dass es zu Verzögerungen beim Arbeitseinstieg kommen kann. Insbesondere bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist das ein großes Problem. Daher muss eine grundlegende Barrierefreiheit der Räume auch gegeben sein, wenn (noch) niemand mit (anerkannter) Behinderung beschäftigt ist.
- Sorgen Sie dafür, dass neben einer barrierefreien Toilette im nicht öffentlichen Bereich auch Aufenthaltsräume wie Teeküchen und Besprechungsräume barrierefrei gestaltet sind.
- Achten Sie auf die Barrierefreiheit von Wegen und Türen, aber auch von Elementen wie Lichtschaltern, Türöffnern, Aufzugtastern, Briefkästen, Schränken, Kopierern und anderem Mobiliar.
- Tragen Sie dafür Sorge, dass sich Fenster im Sitzen und ohne Kraftaufwand öffnen und schließen lassen (eventuell über verlängerte Griffe oder elektrische Antriebe) und Sonnenschutz und Verdunklung ebenso zu bedienen sind.
- Berücksichtigen Sie bei den Evakuierungs- und Alarmsystemen Menschen mit Behinderung. Alarme müssen sowohl akustisch als auch visuell wahrnehmbar sein.