Alle Flächen einer Ausstellung oder Kultureinrichtung sollen für alle Besucher*innen zugänglich sein. Daher muss bei der Konzeption von Räumlichkeiten oder Ausstellungen immer auf die Beschaffenheit von Türen und Durchgängen sowie die Gestaltung der Wegeführung geachtet werden.
Wegeführung & Türen
Türen
Türen sind absichtlich eingebaute Barrieren, um Räume voneinander zu trennen. Wenn die Räume dahinter zugänglich sein sollen, müssen die Türen auffindbar und nutzbar sein.
- Achten Sie darauf, dass Eingangstüren und Türen innerhalb des Gebäudes in der Regel mindestens 90 cm breit und 205 cm hoch sind, sich leicht bzw. automatisch öffnen lassen.
- Sorgen Sie dafür, dass Drehtüren, die eine Barriere für viele Menschen darstellen, nicht der einzige Zugang und idealerweise auch nicht der Hauptzugang sind.
- Berücksichtigen Sie, dass sich Türgriffe gut erreichen lassen (in 85 – 105 cm Höhe).
- Bringen Sie für die Kontaktaufnahme bei verschlossener Eingangstür eine Klingel bzw. Gegensprechanlage an. Diese muss auch im Sitzen, für Kinder und für kleinwüchsige Menschen bedienbar sowie nach dem Zwei-Sinne-Prinzip nutzbar sein.
- Sorgen Sie für einen visuellen Kontrast zwischen den Türen und ihrer Umgebung sowie für Türschilder, die bezeichnen, was sich in dem jeweiligen Raum befindet. Wie dies barrierefrei umgesetzt wird (durch Braille-, Profilschrift, Piktogramme o. ä.), sollte im Einzelfall entschieden werden.
Wegeführung und Anbindung der Räume
Eine gemeinsame Wegeführung von Besucher*innen ist unbedingt anzustreben, d.h. Aufzug oder Rampen sollten direkt neben den Treppen vorhanden sein, damit unterschiedliche Personen nicht zu verschiedenen Teilen des Gebäudes geführt werden müssen. Wenn sich die Wege trennen, kann das viele Folgeprobleme mit sich bringen, so etwa, dass der Audioguide einer Ausstellung dann nicht mehr von einem festen Startpunkt ausgehen kann.
- Achten Sie darauf, dass die Wege so breit sind, dass sich Menschen begegnen und ausweichen können, also mindestens 120 cm.
- Sorgen Sie dafür, dass alle Räume stufenlos zu erreichen sind, d.h. auch über Aufzug oder Rampen, nicht nur über Treppen.
- Denken Sie daran, dass Rampen nur eine Neigung von maximal sechs Prozent haben dürfen und es ebene Flächen zum Ausruhen geben muss, wenn sie zu lang sind.
- Planen Sie vor Aufzügen und Rampen Bewegungsflächen ein und tragen Sie dafür Sorge, dass Mindestmaße für Aufzugkabinen und Rampenbreiten eingehalten werden.
- Machen Sie Treppen visuell und taktil erkenntlich und sorgen Sie für Handläufe, visuell markierte Stufenkanten und rutschfreie Stufen.
- Vermeiden Sie Gefahrenstellen wie niedrige Decken (unter 220 cm), einzelne Stufen im Raum, herausragende Bauteile an Wänden. Falls unvermeidbar, müssen sie abgesichert werden und visuell kontrastreich gestaltet sein.
- Sollte eine getrennte Wegeführung aufgrund der Bausubstanz nicht zu vermeiden sein, gestalten Sie diese Alternativroute adäquat aus, kommunizieren Sie sie offensiv und bieten Sie sie allen Besucher*innen an.