Mit der Bereithaltung von barrierefreien Angeboten ist es noch nicht getan. Die Information, dass ein Angebot barrierefrei ist (und was damit jeweils gemeint ist), muss die entsprechende Zielgruppe auch erreichen. Die Tatsache, dass zwei Puppentheatervorstellungen pro Monat in Gebärdensprache angeboten werden, wird nicht automatisch dazu führen, dass gehörlose Kinder in Scharen erscheinen. Hier geht es um eine aktive Ansprache über die richtigen Kanäle.
Kommunikationskanäle
Vielfältige Kanäle
Recherchieren Sie, wie Sie Ihre Zielgruppen erreichen können und erweitern Sie entsprechend Ihren Verteiler. Kontakte finden Sie bspw. über die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Organisationen der Selbstvertretung, Organisationen der Behindertenhilfe, Förder- und Inklusionsschulen bzw. Kitas.
Nehmen Sie bereits zu Beginn der Planung Kontakt zu potenziellen Zielgruppen auf. Informieren Sie sie über ihre geplanten Angebote. So haben sie Zeit, sich die Angebote vorzumerken und Ihnen ggf. Feedback zu möglichen Bedarfen zu geben.
Bewerben Sie barrierefreie und inklusive Angebote auch über Ihren regulären Verteiler. Auch Familien und Freunde von Menschen mit Behinderung können die Angebote weiterleiten, sodass Ihr Publikum insgesamt für die Themen Barrierefreiheit und Inklusion sensibilisiert wird. Konkret heißt das, dass die entsprechenden Angebote im regulären Veranstaltungskalender, egal ob auf der Webseite oder im gedruckten Programmheft, neben allen anderen Angeboten zu finden sein müssen.
Achten Sie darauf, dass alle Ankündigungen auch Informationen zur Barrierefreiheit des Angebotes enthalten. Bspw.: „Die Lesung findet mit Gebärdensprachdolmetschung statt“; „Vor der Aufführung gibt es eine Stückeinführung“; „Für den Ausstellungsbesuch stehen barrierefreie Multimediaguides zur Verfügung“; „Unkontrollierbare Geräusche, Lautieren und Bewegungen von Teilnehmenden erfahren Akzeptanz und Verständnis“.
Kündigen Sie barrierefreie und inklusive Angebote auch in der Presse an. Geben Sie klare Anweisung, wie Text-, Video- und Bildmaterial verwendet werden sollen, damit klischeehafte oder stereotype Darstellungen von Menschen mit Behinderung vermieden werden. Nicht selten wird eine Person mit Behinderung in den Medien als „fürsorgebedürftig“ dargestellt. Das sollte umgangen werden.
Setzen Sie die Möglichkeiten des Newsletters ein. Über den Newsletter können einmal gewonnene Besucher*innen mit Behinderung problemlos über weitere Veranstaltungen informiert werden.
Nutzen Sie auch Ihre Social-Media-Auftritte, um auf Angebote hinzuweisen. Eventuell können Sie mit einem Link auf ausführlichere Barrierefreiheit-Informationen verweisen. Viele Social-Media-Plattformen sind mittlerweile etabliert und haben mehr und mehr technische Barrieren abgebaut. Menschen mit Behinderung sind in ihrem Mediennutzungsverhalten aber genauso vielfältig wie Menschen ohne Behinderung, und nicht jede*r wird über jeden Kanal gleichermaßen erreicht.
Arbeiten Sie mit Multiplikator*innen zusammen, welche die Informationen und Werbematerialien gezielt weiterleiten oder auslegen können. Das sind bspw. Vereine und Einrichtungen der Behinderten(selbst)hilfe, darunter Schulen und Förderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Beratungsstellen, aber auch Akteur*innen der Verwaltung wie die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Nutzen Sie auch die Kanäle von Selbsthilfe- bzw. Selbstvertretungsorganisationen oder Reha-Unternehmen. Diese haben teilweise eigene Magazine oder Newsletter. Dort könnten auch die Angebote der Kultureinrichtung platziert werden. Beachten Sie die manchmal sehr langen Vorlaufzeiten und Redaktionszeiten. Nehmen Sie mit potenziellen Partner*innen rechtzeitig Kontakt auf.